Datenkoenig
Benjamin Pfister
In den Lohgärten 24
66440 Blieskastel
E-Mail: info@datenkoenig.de
Tel.: 0 68 42 / 70 81 529
Internet.: www.datenkoenig.de
– im folgenden „Datenkoenig“ genannt –
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Datenkoenig erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Datenkoenig mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten – soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist – auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Datenkoenig ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Datenkoenig auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(1) Allgemeines
Alle Angebote von Datenkoenig stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.
(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Vertrags
a) Erstellen von Aufträgen über den Kundenbereich
Der Kunde kann über das auf der Webseite von Datenkoenig bereitgestellte Kontaktformular Dienstleistungen beauftragen. Hierfür registriert sich der Kunde durch Eingabe der abgefragten Daten für einen Account bei Datenkoenig. Der Account ist für den Kunden verfügbar, sobald dieser seine angegebene E-Mailadresse durch Anklicken des übersendeten Links bestätigt hat.
Der Kunde kann das Angebot über die im Accoount integrierte Funktion „Neuen Auftrag erfassen“ abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die abgefragten Daten eingegeben hat und auf den abschließenden Button „Auftrag jetzt erstellen“ geklickt hat ein rechtsverbindliches Angebot in Bezug auf die angezeigten Leistungen ab.
Datenkoenig kann das das Angebot des Kunden innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Gerätes annehmen,
Zusätzliche Dienstleistungen können zudem über den Account wie folgt beauftragt werden. Der Kunde erhält ein Angebot (Kostenvoranschlag) über den Account, den der Kunde innerhalb von vier Wochen annehmen kann. Mit der Annahme durch den Kunden ist der Vertrag geschlossen.
(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext
Der Kunde kann den Vertragstext und die Vertragsbedingungen über den Account einsehen. Damit verschafft Datenkoenig dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
(4) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern
Der Kunde kann mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der dargestellten Informationen erkennen und als wirksames technisches Mitteil beispielsweise die Vergrößerungsfunktion des Browsers verwenden. Die Eingaben des Kunden sind so lange korrigierbar bis der Button „Auftrag jetzt erstellen“ angeklickt wird.
(5) Zur Verfügung stehende Sprachen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Es gelten die angezeigten bzw. mitgeteilten Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land Datenkoenig nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über Datenkoenig abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.
(2) Datenkoenig akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. Datenkoenig stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm in Textform im Account hinterlegt wird.
Der Gesamtpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.
(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
(4) Gegenüber Unternehmern ist Datenkoenig berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Besteller rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.
(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Datenkoenig noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem Datenkoenig versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von Datenkoenig.
(3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch Datenkoenig betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(4) Die Sendung wird von Datenkoenig nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(1) Die Sendungen an den Kunden erfolgen durch Drittanbieter (Lieferdienste).
(2) Die Liefer- und Leistungszeiten sind den gesondert abrufbaren Angaben auf der Webseite bzw. den Angeboten zu entnehmen.
(1) Lieferungen erfolgen ab 66440 Blieskastel.
(2) Von Datenkoenig in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Datenkoenig kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Datenkoenig gegenüber nicht nachkommt.
(4) Datenkoenig haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Datenkoenig nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Datenkoenig die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Datenkoenig zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Datenkoenig vom Vertrag zurücktreten.
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 66440 Blieskastel soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet Datenkoenig auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Sache als abgenommen, wenn
a) die Lieferung und, sofern Datenkoenig auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
b) Datenkoenig dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Sache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und
d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines Datenkoenig angezeigten Mangels, der die Nutzung der Sache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung hiervon unberührt.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Datenkoenig nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen drei Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen drei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen von Datenkoenig ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an Datenkoenig zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Datenkoenig die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Datenkoenig nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern.
(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Datenkoenig aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Datenkoenig nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Datenkoenig bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Datenkoenig gehemmt.
(5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch Datenkoenig werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.
Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Datenkoenig gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
(2) Die von Datenkoenig an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Datenkoenig. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Datenkoenig.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Datenkoenig als Hersteller erfolgt und Datenkoenig unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Datenkoenig eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Datenkoenig. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt Datenkoenig, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Datenkoenig an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Datenkoenig ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Datenkoenig ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Datenkoenig abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von Datenkoenig einzuziehen. Datenkoenig darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Datenkoenig hinweisen und Datenkoenig hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Datenkoenig die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde Datenkoenig.
(8) Datenkoenig wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
(9) Tritt Datenkoenig bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Das Verfahren von Datenkoenig zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.
Es wird darauf hingewiesen, dass Datenkoenig weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.
Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen
– bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verbraucher damit einverstanden ist und ausdrücklich verlangt, dass Datenkoenig vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt.
(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.
(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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